Zdrowie i gospodarka · 12.1.1994
Bundesaltersversicherung, Hinterbliebenenversicherung und Invaliditätsversicherung sowie Einkommensersatzleistungen für Alte, Blinde und Behinderte; Anforderungen an bestimmte Entscheidungen über gute Absichten, Schuld und gute Absicht
Diese endgültigen Vorschriften ändern die bestehenden Vorschriften, um die Bestimmungen des Abschnitts 10305 des Omnibus-Budget-Einigungsgesetzes 1989 (OBRA 1989) zu widerspiegeln. Abschnitt 10305 verlangt, dass der Gesundheits- und Sozialminister (der Minister) bestimmte Entscheidungen über gute Absichten, ohne Schuld und gute Absicht unter Titel II des Sozialversicherungsgesetzes (das Gesetz) unter Berücksichtigung von körperlichen, geistigen, pädagogischen oder sprachlichen Einschränkungen (einschließlich jeglicher mangelnder Fähigkeit mit der englischen Sprache) berücksichtigt, die der Einzelne hat.