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Handel i gospodarka · 3.1.1994

Übertragung wissenschaftlicher, technischer und ingenieureischer Informationen durch Bundesbehörden an das National Technical Information Service

Diese endgültige Regelung regelt die Verfahren für Bundesbehörden, um unklassifizierte wissenschaftliche, technische und ingenieureische Informationen aus Ergebnissen bundesfinanzierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an das National Technical Information Service zu übertragen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →