Internationaler Handel · 3.1.1994
Übertragung wissenschaftlicher, technischer und ingenieureischer Informationen durch Bundesbehörden an das National Technical Information Service
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Diese endgültige Regelung regelt die Verfahren für Bundesbehörden, um unklassifizierte wissenschaftliche, technische und ingenieureische Informationen aus Ergebnissen bundesfinanzierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an das National Technical Information Service zu übertragen.