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Geschäft · 14.10.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Vorläufige Platzierung von 7-Hydroxymitragynin und Mitragynin Pseudoindoxyl in der Liste I der Kontrollierten Substanzen

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Zusammenfassung

Der Administrator der Bundesbehörde für Energie, Gesundheit und Umwelt (Bundesbehörde für Drogen) (DEA) plant, ein vorläufiges Dekret zu veröffentlichen, um 7-Hydroxymitragynin und Mitragynin Pseudoindoxyl (einschließlich ihrer Isomere, Estere und Salze) über einen bestimmten Schwellenwert in die Liste I einzuordnen. Dieser Schritt soll die Verfügbarkeit dieser Substanzen in den Vereinigten Staaten einschränken und die Sicherheit der Öffentlichkeit erhöhen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of LaborOriginalquelle öffnen →

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