Geschäft · 14.10.2026
Die Umweltbundesamt (EPA) verlängert die Frist für die Meldung von Treibhausgasen bis zum 10. März 2027
Die EPA führte einstweilige endgültige Maßnahmen ein, um die Frist für die Meldung von Treibhausgasen für das Berichtsjahr 2025 von dem 30. Oktober 2026 auf den 10. März 2027 zu verlängern