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Energie & Umwelt · 18.2.1994

Bedingte Ausnahmen von TSCA-Sektion 4-Testregeln

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Die EPA gewährt bedingte Ausnahmen von den Toxic Substances Control Act (TSCA) Sektion 4-Testregel-Anforderungen an bestimmte Hersteller von chemischen Substanzen, die diesen Regeln unterliegen. Diese bedingten Ausnahmen treten am 18. Februar 1994 in Kraft.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Environmental Protection AgencyOriginalquelle öffnen →

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