Środowisko i energia · 25.2.1994
Cetyl-Alkohol; Toleranz-Ausnahme
Das Dokument schlägt eine Ausnahme von der Toleranzanforderung für Rückstände von Cetyl-Alkohol (CAS-Reg.-Nr. 36653-82-4) vor, wenn es als inertes Zutat (Verdunstungsverzögerer) in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird, die auf wachsenden Kulturen oder auf Rohprodukte landwirtschaftlicher Produkte nach der Ernte aufgetragen werden. Die vorgeschlagene Regelung wurde von Roussel Uclaf Corp. beantragt.