Energie & Umwelt · 28.2.1994Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Memorandum of Understanding über die Zuständigkeiten für Offshore-Anlagen
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Zusammenfassung
Das Memorandum of Understanding (MOU) über die Bundeszuständigkeiten für Offshore-Anlagen, einschließlich Pipelines, trat am 3. Februar 1994 in Kraft. Das MOU teilt die Verantwortlichkeiten für die Ölverschmutzungsprävention und -kontrolle, die Reaktionsplanung und die Inspektion von Reaktionsgeräten für Offshore-Anlagen auf.