Technologie · 15.10.2026
Verordnung unter Abschnitten 362 und 365 des Gesundheitsdienstleistungsgesetzes Fortsetzung der Einstellung des Rechts, Personen aus Ländern mit einem quarantierbaren Krankheitserreger einzuführen
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Die Zentrale für Krankenhausüberwachung (ZK) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ein Teil des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGHS), kündigt die Ausgabe einer Verordnung unter Abschnitten 362 und 365 des Gesundheitsdienstleistungsgesetzes an und…