Geschäft · 11.1.1994Aktualisiert: 15.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Rechtliche Ankündigung der Gelegenheit, sich zu bestimmten vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, und von Entscheidungen, die der öffentlichen Bekanntgabe und der Verwaltungsbeschwerde unterliegen
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung gibt bekannt, dass sie eine Liste von Zeitungen veröffentlicht, die für die Bekanntmachung von Entscheidungen, die unter 36 CFR 217 angefochten werden können, sowie für die Bekanntgabe der Gelegenheit, sich zu bestimmten vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, gemäß 36 CFR 215.5 und für die Bekanntgabe von Entscheidungen, die unter den allgemeinen Vorschriften von 36 CFR Teil 215 angefochten werden können, verwendet werden wird.