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Handel i gospodarka · 13.1.1994

Ausländische Verfügbarkeitsbestimmung für bestimmte Telekommunikationsübertragungsausrüstung, die durch ECCN 5A02A(a) kontrolliert wird

Das US-Handelsministerium hat am 10. Januar 1994 festgestellt, dass für bestimmte Telekommunikationsübertragungsausrüstung ein Auslandverfügbarkeitsbestandteil im Sinne des Export Administration Act (EAA) und der Export Administration Regulations (EAR) für alle COCOM-kontrollierten Ziele besteht.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →