Handel i gospodarka · 13.1.1994
Ausländische Verfügbarkeitsbestimmung für bestimmte Telekommunikationsübertragungsausrüstung, die durch ECCN 5A02A(a) kontrolliert wird
Das US-Handelsministerium hat am 10. Januar 1994 festgestellt, dass für bestimmte Telekommunikationsübertragungsausrüstung ein Auslandverfügbarkeitsbestandteil im Sinne des Export Administration Act (EAA) und der Export Administration Regulations (EAR) für alle COCOM-kontrollierten Ziele besteht.