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Energia i regulacje · 3.2.1994

Strahlenschutzanforderungen; geänderte Definitionen und Kriterien

Die Atomregulierungsbehörde (NRC) schlägt vor, ihre Vorschriften zur Strahlenschutzanforderung zu ändern. Die vorgeschlagene Regelung würde die Definitionen von 'kontrolliertem Bereich', 'beruflicher Dosis' und 'unbeschränktem Bereich' ändern sowie Anweisungen an Arbeitnehmer und die Meldung von Expositionen an die Öffentlichkeit regeln.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Nuclear Regulatory CommissionOriginalquelle öffnen →