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Regulierung & Recht · 7.2.1994Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bundesamt für allgemeine Verwaltung - Verordnung über die Beschaffung: Einstellung von Papierbestellungen

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Zusammenfassung

Das Bundesamt für allgemeine Verwaltung veröffentlicht einen Aufruf zur schriftlichen Kommentierung eines vorgeschlagenen Änderungsantrags an die Verordnung über die Beschaffung (GSAR), der die Klausel 552.216-73, Platzierung von Bestellungen, ändern würde, um die Platzierung von Bestellungen über Computer-zu-Computer-Elektronische-Daten-Austausch (EDI) oder durch eine alternative Methode mit Faxübertragung zu ermöglichen, wenn Computer-zu-Computer-EDI nicht möglich ist.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — General Services AdministrationOriginalquelle öffnen →

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