Handel i polityka gospodarcza · 28.2.1994
Bekanntmachung der USTR-Bestimmung der Verletzung des Handelsabkommens
Die USTR hat bestimmt, dass bestimmte Praktiken Japans im Zusammenhang mit Mobiltelefonen nicht mit den Verpflichtungen Japans unter einem am 28. Juni 1989 geschlossenen Abkommen über dritte Parteien-Radio- und Mobilfunktelekommunikationsgeräte übereinstimmen. Die USTR wird die Empfehlung des Section 301-Komitees anfordern, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.