Internationaler Handel · 28.2.1994
Bekanntmachung der USTR-Bestimmung der Verletzung des Handelsabkommens
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Die USTR hat bestimmt, dass bestimmte Praktiken Japans im Zusammenhang mit Mobiltelefonen nicht mit den Verpflichtungen Japans unter einem am 28. Juni 1989 geschlossenen Abkommen über dritte Parteien-Radio- und Mobilfunktelekommunikationsgeräte übereinstimmen. Die USTR wird die Empfehlung des Section 301-Komitees anfordern, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.