Internationaler Handel · 7.1.1994
Kumarin aus der Volksrepublik China
Die Kommission gibt hiermit Kenntnis von der Einleitung einer vorläufigen Antidumping-Erörterung Nr. 731-TA-677 (Vorläufig) gemäß § 733(a) des Zollgesetzes von 1930 (19 U.S.C. 1673b(a)) zur Prüfung, ob eine vernünftige Anzeige dafür besteht, dass eine Industrie in den Vereinigten Staaten erheblich geschädigt wird oder mit erheblicher Schädigung bedroht ist oder die Gründung einer Industrie in den Vereinigten Staaten erheblich verzögert wird, aufgrund von Importen aus der Volksrepublik China von Kumarin, 1, das in der Subheading 2932.21.00 des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten vorgesehen ist, die in den Vereinigten Staaten unter fairem Wert verkauft werden sollen.