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Internationaler Handel · 27.1.1994

Kommissionsentscheidung, keine Überprüfung einer Voruntersuchung, die eine Verletzung der Abschnitt 337 und ein Zeitplan für die Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen zu den Maßnahmen, dem öffentlichen Interesse und der Bürgschaft

Die U.S. International Trade Commission hat entschieden, die Voruntersuchung des vorlegenden Verwaltungsrichters (ALJ) nicht zu überprüfen, die eine Verletzung von Abschnitt 337 in der Einfuhr in die Vereinigten Staaten, dem Verkauf zur Einfuhr und dem Verkauf innerhalb der Vereinigten Staaten nach der Einfuhr von bestimmten Klebeband-Entfernern festgestellt hat.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →