Internationaler Handel · 27.1.1994
Kommissionsentscheidung, keine Überprüfung einer Voruntersuchung, die eine Verletzung der Abschnitt 337 und ein Zeitplan für die Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen zu den Maßnahmen, dem öffentlichen Interesse und der Bürgschaft
Die U.S. International Trade Commission hat entschieden, die Voruntersuchung des vorlegenden Verwaltungsrichters (ALJ) nicht zu überprüfen, die eine Verletzung von Abschnitt 337 in der Einfuhr in die Vereinigten Staaten, dem Verkauf zur Einfuhr und dem Verkauf innerhalb der Vereinigten Staaten nach der Einfuhr von bestimmten Klebeband-Entfernern festgestellt hat.