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Internationaler Handel · 9.2.1994

Frischer Knoblauch aus der Volksrepublik China

Die Kommission gibt bekannt, dass eine vorläufige Antidumping-Erörterung Nr. 731-TA-683 (Vorläufig) gemäß Abschnitt 733(a) des Zolltarifgesetzes von 1930 (19 U.S.C. 1673b(a)) eingeleitet wurde, um zu bestimmen, ob eine vernünftige Anzeige dafür besteht, dass eine Industrie in den Vereinigten Staaten durch Importe von frischem oder gefrorenem Knoblauch oder Knoblauchzehen aus der Volksrepublik China, unabhängig davon, ob sie gepellt sind, unter den Zolltarifsubheadings 0703.20.00, 0710.80.70 und 0710.80.97 des Harmonisierten Zolltarifsystems der Vereinigten Staaten, bei einem Verkaufspreis in den Vereinigten Staaten unter dem fairen Wert angeboten werden.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →