Prawo i regulacje · 6.1.1994
Scheine der kontrollierten Substanzen: Temporäre Platzierung von 4-Bromo-2,5-dimethoxyphenethylamin in die Liste I
Der stellvertretende Administrator der Drug Enforcement Administration (DEA) veröffentlicht diese endgültige Regelung, um 4-Bromo-2,5-dimethoxyphenethylamin temporär in die Liste I der Controlled Substances Act (CSA) zu platzieren, gemäß den Notfall-Platzierungsbestimmungen der CSA. Diese Maßnahme basiert auf der Feststellung des stellvertretenden Administrators der DEA, dass die Platzierung von 4-Bromo-2,5-dimethoxyphenethylamin in die Liste I der CSA erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.