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Prawo i regulacje · 6.1.1994

Scheine der kontrollierten Substanzen: Temporäre Platzierung von 4-Bromo-2,5-dimethoxyphenethylamin in die Liste I

Der stellvertretende Administrator der Drug Enforcement Administration (DEA) veröffentlicht diese endgültige Regelung, um 4-Bromo-2,5-dimethoxyphenethylamin temporär in die Liste I der Controlled Substances Act (CSA) zu platzieren, gemäß den Notfall-Platzierungsbestimmungen der CSA. Diese Maßnahme basiert auf der Feststellung des stellvertretenden Administrators der DEA, dass die Platzierung von 4-Bromo-2,5-dimethoxyphenethylamin in die Liste I der CSA erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Justice DepartmentOriginalquelle öffnen →