Prawo i regulacje · 11.1.1994
Aufhebung bestimmter Arten von Visumwahlnissen
Diese Regelung ändert die Vorschriften der Einwanderungs- und Naturalisierungsbehörde (Service), um Distrikt-Direktoren zu ermöglichen, in Einzelfällen ohne Zustimmung des Außenministeriums Visum- oder Passwahlnisse zu erteilen, wenn sie überzeugt sind, dass ein nichtimmigranter Ausländer diese Dokumente aufgrund eines unvorhergesehenen Notfalls nicht vorlegen kann.