Prawo i regulacje · 11.2.1994
Nichtdiskriminierung auf der Grundlage des Alters in bundesgeförderten Programmen: Umsetzung des Altersdiskriminierungsgesetzes von 1975
Diese Verordnung implementiert das Altersdiskriminierungsgesetz von 1975, wie geändert (Gesetz), im Hinblick auf Programme, die bundesfinanzielle Unterstützung vom Justizministerium (Ministerium) erhalten. Das Gesetz verbietet, unter bestimmten Ausnahmen, Diskriminierung auf der Grundlage des Alters in bundesgeförderten Programmen.