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Technologie · 21.9.2026

Municipal Securities Rulemaking Board genehmigt Änderung der MSRB-Richtlinie G-27

Die MSRB-Richtlinie G-27 soll ab dem 1. Januar 2025 ausgewählte öffentliche Finanzaktivitäten aus dem Begriff „Strukturierung von öffentlichen Anbietungen oder privaten Platzierungen“ ausschließen. Darüber hinaus soll die Dauer des Ausnahmeregels für Nicht-Hauptwohnsitze von der MSRB-Branche ausgeweitet werden und die Richtlinienüberschrift technisch aktualisiert werden.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →