Technologie · 21.9.2026
Municipal Securities Rulemaking Board genehmigt Änderung der MSRB-Richtlinie G-27
Die MSRB-Richtlinie G-27 soll ab dem 1. Januar 2025 ausgewählte öffentliche Finanzaktivitäten aus dem Begriff „Strukturierung von öffentlichen Anbietungen oder privaten Platzierungen“ ausschließen. Darüber hinaus soll die Dauer des Ausnahmeregels für Nicht-Hauptwohnsitze von der MSRB-Branche ausgeweitet werden und die Richtlinienüberschrift technisch aktualisiert werden.