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Technologie · 22.9.2026

Befreiung vorübergehender außerordentlicher Ausnahmen, gemäß § 36(a)(1) des Börsenabkommens vom 16. Juni 1934, aus der Definition des Begriffs „Börse“ im § 3(a)(1) des Börsenabkommens für den Einsatz bestimmter Verteilungsbuchhandelsplattformen für tokenisierte NMS-Aktien und aus der Definition des Begriffs „Händler“ im § 3(a)(5) des Börsenabkommens für bestimmte Liquiditätsanbieter für tokenisierte NMS-Aktien, und Anfrage nach Kommentar

Die SEC hat eine Befreiung vorübergehender außerordentlicher Ausnahmen für bestimmte Verteilungsbuchhandelsplattformen und Liquiditätsanbieter für tokenisierte NMS-Aktien genehmigt. Die SEC fordert nun Kommentare zu dieser Regelung.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →