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Internationaler Handel · 7.1.1994

Gesetzliche Entfernung gemäß den Vorschriften für den internationalen Verkehr von Waffen

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Hiermit wird bekannt gegeben, welche Personen gemäß Abschnitt 127.7(c) der Vorschriften für den internationalen Verkehr von Waffen (22 CFR Teile 120-130) (ITAR) gesetzlich entfern wurden.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — State DepartmentOriginalquelle öffnen →

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