Internationaler Handel · 7.1.1994
Gesetzliche Entfernung gemäß den Vorschriften für den internationalen Verkehr von Waffen
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Hiermit wird bekannt gegeben, welche Personen gemäß Abschnitt 127.7(c) der Vorschriften für den internationalen Verkehr von Waffen (22 CFR Teile 120-130) (ITAR) gesetzlich entfern wurden.