Polityka i handel międzynarodowy · 7.1.1994
Gesetzliche Entfernung gemäß den Vorschriften für den internationalen Verkehr von Waffen
Hiermit wird bekannt gegeben, welche Personen gemäß Abschnitt 127.7(c) der Vorschriften für den internationalen Verkehr von Waffen (22 CFR Teile 120-130) (ITAR) gesetzlich entfern wurden.