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Polityka i handel międzynarodowy · 23.2.1994

Garnishment von Gehältern von Bundesangestellten für Zahlung von Schulden

Das Außenministerium gibt bekannt, dass alle Anträge auf Zahlungen gemäß gerichtlich angeordneten Pfändungen, wie in Abschnitt 9 des Public Law No. 103-94, Hatch Act Reform Amendments of 1993, autorisiert, für alle Mitarbeiter des Außenministeriums an den Executive Director (L/EX) der Office of the Legal Adviser, Department of State, Raum 5519A, 22nd und C Streets NW., Washington, DC 20520, (202) 647-8323, eingereicht werden müssen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — State DepartmentOriginalquelle öffnen →