Polityka i handel międzynarodowy · 23.2.1994
Garnishment von Gehältern von Bundesangestellten für Zahlung von Schulden
Das Außenministerium gibt bekannt, dass alle Anträge auf Zahlungen gemäß gerichtlich angeordneten Pfändungen, wie in Abschnitt 9 des Public Law No. 103-94, Hatch Act Reform Amendments of 1993, autorisiert, für alle Mitarbeiter des Außenministeriums an den Executive Director (L/EX) der Office of the Legal Adviser, Department of State, Raum 5519A, 22nd und C Streets NW., Washington, DC 20520, (202) 647-8323, eingereicht werden müssen.