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Finanzen & Märkte · 3.1.1994Aktualisiert: 15.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Regeln zur Bestimmung des Ursprungslandes eines Gutes für Zwecke des Annex 311 des NAFTA-Abkommens und Regeln für importierte Waren; Regel und vorgeschlagene Regel

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Zusammenfassung

Diese Dokumente definieren die Regeln zur Bestimmung des Ursprungslandes eines Gutes für Zwecke des Annex 311 des NAFTA-Abkommens sowie die Regeln für importierte Waren.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of the TreasuryOriginalquelle öffnen →

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