Finanse publiczne · 31.1.1994
Delegation der Befugnis, Angebote in Verhandlungen anzunehmen oder abzulehnen
Die Autorität, Angebote in Verhandlungen anzunehmen, abzulehnen oder die Rücknahme von Angeboten zu bestätigen, wird bestimmten Beamten der Servicezentren, Compliancezentren und Bezirksämtern delegiert. Die Autorität kann je nach Art der Maßnahme und der Höhe der zu vereinbarenden Haftung wieder delegiert werden (26 U.S.C. 7122).