BN Business News
Unternehmen hinzufügen →

Finanzen & Märkte · 3.2.1994Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Regeln zur Bestimmung des Ursprungslandes eines Gutes für Zwecke des Anhangs 311 des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens; Korrekturen

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Diese Veröffentlichung macht Korrekturen an den vorläufigen Vorschriften (T.D. 94-4), die am Montag, dem 3. Januar 1994 (59 FR 110) veröffentlicht wurden. Diese Vorschriften regeln die Bestimmung des Ursprungslandes bestimmter Güter für Zwecke des Anhangs 311 des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens, wie es unter dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommens-Implementierungsgesetz (Gesetz) (Pub. L. 103-182, 107 Stat. 437 (8. Dezember 1993)) umgesetzt wurde.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of the TreasuryOriginalquelle öffnen →

Weitere Themen

Business-Analysen →