Finanzen & Märkte · 3.2.1994Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Regeln zur Bestimmung des Ursprungslandes eines Gutes für Zwecke des Anhangs 311 des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens; Korrekturen
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Zusammenfassung
Diese Veröffentlichung macht Korrekturen an den vorläufigen Vorschriften (T.D. 94-4), die am Montag, dem 3. Januar 1994 (59 FR 110) veröffentlicht wurden. Diese Vorschriften regeln die Bestimmung des Ursprungslandes bestimmter Güter für Zwecke des Anhangs 311 des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens, wie es unter dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommens-Implementierungsgesetz (Gesetz) (Pub. L. 103-182, 107 Stat. 437 (8. Dezember 1993)) umgesetzt wurde.