Finanse publiczne · 4.2.1994
Definition von ``Passagier'' für Zweck der Küstenwirtschaftsgesetze
Diese Veröffentlichung zieht vorgeschlagene Änderungen der Position zurück, was die Definition des Begriffs ``Passagier'' für den Zweck des Küstenpassagiergesetzes betrifft. Zoll hat festgestellt, dass es nicht angemessen ist, seine Position zu ändern, da es die Definition des Passagiers in 19 CFR 4.50(b) als Teil eines vorgeschlagenen Revisionsvorschlages zu 19 CFR Teil 4 in Betracht ziehen wird, der als Ergebnis der jüngsten Verabschiedung des Titels VI des North American Free Trade Agreement Implementation Acts, der ``Customs Modernization Act'') erfolgen wird.