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Finanse publiczne · 4.2.1994

Definition von ``Passagier'' für Zweck der Küstenwirtschaftsgesetze

Diese Veröffentlichung zieht vorgeschlagene Änderungen der Position zurück, was die Definition des Begriffs ``Passagier'' für den Zweck des Küstenpassagiergesetzes betrifft. Zoll hat festgestellt, dass es nicht angemessen ist, seine Position zu ändern, da es die Definition des Passagiers in 19 CFR 4.50(b) als Teil eines vorgeschlagenen Revisionsvorschlages zu 19 CFR Teil 4 in Betracht ziehen wird, der als Ergebnis der jüngsten Verabschiedung des Titels VI des North American Free Trade Agreement Implementation Acts, der ``Customs Modernization Act'') erfolgen wird.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of the TreasuryOriginalquelle öffnen →