Finanse publiczne · 24.2.1994
Regeln zur Durchführung der Zwecke von Abschnitt 42 und zur Korrektur von Verwaltungsfehlern und -auslassungen
Diese Verordnung enthält endgültige Vorschriften zur Befugnis des Sekretärs, Leitlinien bereitzustellen, die zur Durchführung der Zwecke des Abschnitts 42, des geringverdienenden Wohnbaucredits, erforderlich oder geeignet sind. Darüber hinaus enthält die Verordnung endgültige Vorschriften, die es den Staaten und lokalen Wohnbaucreditagenturen ermöglichen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach ihrer Entdeckung Verwaltungsfehler und -auslassungen bei der Zuweisung von geringverdienenden Wohnbaucreditbetrag und der Aufzeichnung zu korrigieren.