Finanse publiczne · 25.2.1994
Änderungen an den Bankgeheimnis-Verordnungen hinsichtlich der Melde- und Aufzeichnungsanforderungen an Casinos
Das Bankgeheimnis-Verordnungsrecht ermächtigt den Finanzminister, Finanzinstitute zu verpflichten, Berichte einzureichen und Aufzeichnungen zu führen, die der Minister für kriminelle, steuerliche und regulatorische Angelegenheiten für sehr nützlich hält. Der Finanzminister hat bestimmte Casinos als "Finanzinstitute" für Zwecke des Bankgeheimnis-Verordnungsrechts bestimmt und verlängert die Wirkungsdatum der Änderungen bis zum 1. Dezember 1994.