Arbeitsmarkt · 18.2.1994
Bekanntmachung: Atmosphärische Bedingungen im Bergbau; Messung von atembarem Staub
Die Sekretäre für Arbeit und Gesundheit und Menschenrechte (die Sekretäre) stellen fest, dass die durchschnittliche Konzentration atembaren Staubes, zu der jeder Bergmann in den aktiven Bereichen eines Kohlebergbaus ausgesetzt ist, innerhalb einer einzelnen Shift gemäß Abschnitt 202(f)(2) des Federal Mine Safety and Health Act von 1977 (Bergbaugesetz) ermittelt werden kann. Die Sekretäre schlagen vor, die am 17. Juli 1971 veröffentlichte Bekanntmachung der Feststellung und die am 23. Februar 1972 bestätigte Bekanntmachung aufzuheben.