Geschäft · 5.10.2026
Beförderung der US-Prüferlaubnis als qualifizierter Naturländer für den Status eines akkreditierten Anlegers in Erwägung
Die Bundeskommission für Wertpapiere und Märkte (Börsenkommission) prüft, ob eine Erlaubnis zur Ausübung als qualifizierter Naturländer für den Status eines akkreditierten Anlegers auf der Grundlage einer gültigen US-Prüferlaubnis ausgesprochen werden soll.