Geschäft · 7.10.2026
FINRA genehmigt Änderung der Regeln für bestimmte Kollektivfonds
Die Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) hat eine Änderung der Regeln für bestimmte Kollektivfonds genehmigt, die sich aus dem Kauf und Verkauf von Anfangsunternehmen öffentlicher Börsenangebote (Rule 5130) und der Allokation und Verteilung neuer Anlagengeschäfte (Rule 5131b) befreien.