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Technologie · 18.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Bundeskommission für Handels- und Technologiefragen hat festgestellt, dass sie die Anträge der Beschwerdeführer nicht überprüfen wird

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Zusammenfassung

Die Bundeskommission für Handels- und Technologiefragen hat eine Entscheidung getroffen, die die Anträge der Beschwerdeführer in Bezug auf die Änderung des Klageantrags und die Ermittlungen der Bundeskommission nicht überprüft.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →

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