Technologie · 24.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Bundeskommission für Handels- und Verbraucherschutz hat eine endgültige erste Entscheidung des Vorstandspräsidenten in Teilen neu überprüft
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Zusammenfassung
Die Bundeskommission hat eine endgültige erste Entscheidung des Vorstandspräsidenten in Teilen neu überprüft, da sie eine Verletzung der Abschnitt 337 festgestellt hat. Sie fordert nun schriftliche Stellungnahmen zu einer Lösung, dem öffentlichen Interesse und dem Sicherheitsleistungsaufwand ein.