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Technologie · 9.10.2026

Die Bundeskommission für Handelsfragen hat festgestellt, dass bestimmte dynamische Zufallszugriffsspeicher (DRAM)-Geräte, Produkte, die dieselben enthalten, und deren Komponenten, keine Untersuchung durch die Bundesregierung unter Aufhebung der Untersuchung aufgrund einer Einigung unterliegen werden; Beendigung der Untersuchung

Die Bundeskommission für Handelsfragen hat festgestellt, dass bestimmte dynamische Zufallszugriffsspeicher (DRAM)-Geräte, Produkte, die dieselben enthalten, und deren Komponenten keine Untersuchung durch die Bundesregierung unter Aufhebung der Untersuchung aufgrund einer Einigung unterliegen werden. Die Untersuchung wurde aufgrund einer Einigung zwischen der Bundesregierung und dem Unternehmen Xerox Corporation beendet.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →