Geschäft · 2.10.2026
Phosphatidylcholin in Pflanzenschutzmitteln; Ausnahme vom Toleranzanforderung
Die Regulierung stellt eine Ausnahme vom Toleranzanforderung für Residuen von Phosphatidylcholin (CAS-Reg. Nr. 97281-47-5), wenn es als unaktives Zutat (Adjuvant/Träger) in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird. Die Ausnahme gilt für die Verwendung von Phosphatidylcholin in Pflanzenschutzmitteln, die nach dem 1. Januar 2024 auf den Markt gebracht werden.